Kosten

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzlichen Krankenversicherungen haben die Aufgabe, eine flächendeckende, bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung ihrer Versicherten zu gewährleisten.

Aufgrund der hohen Anfragen kann es zu längeren Wartezeiten auf einen Therapieplatz kommen.

Private Krankenversicherung

Die privaten Krankenversicherungen übernehmen erfahrungsgemäß die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. Bitte erkundigen Sie sich noch vor dem Erstkontakt bei Ihrer privaten Krankenversicherung nach Ihren persönlichen Tarifbedingungen und klären ab, ob und inwieweit Ihnen die Therapiekosten erstattet werden. Beantragen Sie die notwendigen Formulare.

 

Zur Beantragung der Therapie müssen Sie einen Konsiliarbericht (formlose ärztliche Bescheinigung) einholen. Aufgrund der Besonderheiten des Antrags- und Abrechnungsverfahrens bei den privaten Versicherungen ist der Schutz persönlicher Daten und medizinischer Befunde nicht sicher gewährleistet.

Beihilfe

Im Regelfall übernimmt die Beihilfe die Kosten für eine Psychotherapie. Beachten Sie bitte, dass die Genehmigung vor Beginn der eigentlichen Therapie von der Beihilfe einzuholen ist. Bei Ihrer Beihilfestelle finden Sie weiterführende Informationen sowie die notwendigen Formulare.

Selbstzahler

Es besteht die Möglichkeit, die Psychotherapie aus eigenen Mitteln zu finanzieren. In diesem Fall wird ein individueller Behandlungsvertrag geschlossen.

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